AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Bichlmaier GmbH & Co.KG

Bichlmaier GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Hubert Bichlmaier
Teisendorfer Straße 5
D-83435 Bad Reichenhall

 

I. ALLGEMEINES

1. Die nachstehenden Lieferbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit allen Kunden (im Folgenden: Besteller). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Dritter haben für die Bichlmaier GmbH & Co.KG auch dann keine Gültigkeit, wenn ihnen nicht widersprochen wird

2. Aufträge und sonstige Vereinbarungen, auch soweit sie von diesen Lieferbedingungen abweichen, sind möglichst schriftlich abzufassen bzw. zu bestätigen. Soweit eine Bestätigung durch die Bichlmaier GmbH & Co.KG erfolgt, ist deren Inhalt für das Vertragsverhältnis mit dem Besteller maßgebend, wenn dieser nicht unverzüglich nach Erhalt schriftlich widerspricht oder ihr Inhalt wesentlich von dem Auftrag oder der Vereinbarung abweicht. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die in elektronischer Form (E-Mail) abgefasste, soweit sie den gesetzlichen Erfordernissen entspricht.

3. An Kostenanschlägen, Zeichnungen, Software und anderen Unterlagen behält sich die Bichlmaier GmbH & Co.KG jegliche Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne vorherige Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.

II. PREISE

1. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich Nebenkosten (z. B. Versand und Verpackung) – sofern nicht anders vereinbart - sowie der jeweils geltenden Umsatzsteuer und richten sich nach den jeweils gültigen Preislisten.

2. Hat die Bichlmaier GmbH & Co.KG die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Besteller neben der vereinbarten Vergütung alle hiermit verbundenen, erforderlichen Nebenkosten.

3. Zölle und Ausfuhrabgaben gehen zu Lasten des Bestellers.

III. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Mangels besonderer Vereinbarungen sind Rechnungsbeträge jeweils sofort fällig.

2. Vertreter und sonstige Beauftragte der Bichlmaier GmbH & Co.KG sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Geschäftsleitung berechtigt, Zahlungen in Empfang zu nehmen. Werden Schecks gegeben, gilt die Zahlung erst mit deren Gutschrift als geleistet. Sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

3. Der Besteller kann nur wegen solcher Ansprüche die Aufrechnung erklären oder seine Leistung zurückbehalten, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für ein Zurückbehaltungsrecht, das von einem Verbraucher ausgeübt wird.

IV. LIEFERUNG

1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Hierunter fallen auch ausdrücklich sämtliche vom Besteller zu erbringenden, bauseitigen Vorleistungen. Werden diese Voraussetzungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, verlängern sich die Fristen angemessen. Dies gilt nicht, soweit die Bichlmaier GmbH & Co.KG die Verzögerung zu vertreten hat.

2. Auch bei Eintreten unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Willens der Bichlmaier GmbH & Co.KG liegen und unabhängig, ob sie im Werk der Bichlmaier GmbH & Co.KG oder bei deren Zulieferern eintreten, so etwa Betriebsstörungen, Ausschusswerden, Verzögerungen in der Anlieferung von Roh- und Baustoffen, Aussperrungen etc, verlängern sich die Lieferfristen angemessen, soweit die Ereignisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind. Das gleiche gilt im Falle höherer Gewalt – wie etwa Kriegsereignisse, Streikvorgänge und behördliche Maßnahmen – und ferner dann, wenn Zulieferer oder sonstige Dritte nicht vertragsgemäß, insbesondere nicht rechtzeitig erfüllen. Die vorbezeichneten Umstände sind selbst dann nicht von der Bichlmaier GmbH & Co.KG zu vertreten, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges entstehen. Sie berechtigen die Bichlmaier GmbH & Co.KG andererseits jedoch zum Rücktritt vom Vertrag.

3. Die Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Teillieferungen sind jederzeit zulässig.

4. In Fällen, in denen die Bichlmaier GmbH & Co.KG aus sachlichen Gründen die Lieferung nicht oder nur unter einem unverhältnismäßig großen Aufwand bewirken kann, ist sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und nur zur Rückzahlung einer etwa geleisteten Anzahlung verpflichtet.

5. Weitere Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

V. GEFAHRÜBERGANG

1. Die Gefahr geht bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage zu dem Zeitpunkt auf den Besteller über, wenn sie zum Versand gebracht oder vom Besteller abgeholt worden sind, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Bichlmaier GmbH & Co.KG noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung, übernommen hat.

2. Bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage geht die Gefahr für die gelieferten Teile mit dem Tage der Aufstellung bzw. Einbringung in den vertragsmäßigen Aufstellort auf den Besteller über. Hängt die Einbringung von der Mitwirkung oder einer Leistung des Bestellers oder Dritter ab, so geht die Gefahr mit der Anlieferung der Leistung der Bichlmaier GmbH & Co.KG auf den Besteller über.

3. Verzögert sich der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung bzw. Einbringung oder Montage, die Fertigstellung oder der anderweitig vereinbarte Zeitpunkt des Gefahrübergangs aus vom Besteller zu vertretenden Gründen oder kommt der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

VI. REKLAMATIONEN UND ENTGEGENNAHME

1. Reklamationen, insbesondere von Transport-, Verpackungsschäden und ähnlichen offensichtlichen Mängeln, sind ausgeschlossen, wenn sie nicht spätestens 3 Tage nach Ablieferung der Bichlmaier GmbH & Co.KG schriftlich und unter Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Spediteurs mitgeteilt werden. Auf Verträge mit Verbrauchern ist diese Regelung nicht anwendbar.

2. Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

VII. LEISTUNGSVERWEIGERUNGSRECHT Falls über das Vermögen des Bestellers das Insolvenz-, Vergleichs- oder ein ähnliches Verfahren zur Regulierung der Schulden beantragt wird oder falls sich sonst die Vermögensverhältnisse des Bestellers so wesentlich verschlechtern, dass hierdurch die Zahlungsansprüche der Bichlmaier GmbH & Co.KG gefährdet werden, ist diese unabhängig von den vertraglichen Vereinbarungen jederzeit berechtigt, die Lieferung oder sonstige Leistungen zu verweigern oder von Vorauszahlungen oder Gestellung von Sicherheiten abhängig zu machen.

VIII. VERZUG DES BESTELLERS

1. Wird die Lieferung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert, so ist er ungeachtet weitergehender Ansprüche zum Ersatz der hiermit verbundenen Kosten verpflichtet. Dasselbe gilt auch bei einem Leistungsverweigerungsrecht der Bichlmaier GmbH & Co.KG wegen Zahlungsverzugs oder gemäß Art. VII dieser Lieferbedingungen.

2. Nimmt der Besteller den Liefergegenstand zum vereinbarten bzw. als übergabebereit gemeldeten Termin nicht ab, so ist die Bichlmaier GmbH & Co.KG nach Ablauf von 30 Tagen berechtigt, als Vertragsstrafe pro Tag 0,25 %, jedoch nicht mehr als 5 % der Auftragssumme zu fordern und einzubehalten. Das Recht auf Abnahme und Bezahlung des Liefergegenstandes wird durch die Geltendmachung der Vertragsstrafe nicht berührt. Diese Regelungen finden auf Verträge mit Verbrauchern keine Anwendung.

3. Bei Verzug des Bestellers ist die Bichlmaier GmbH & Co.KG auch berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Abnahme und/oder Zahlung vom Vertrag zurückzutreten oder anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller später zu einem angemessen hinausgeschobenen Zeitpunkt und zu dem dann geltenden Preis zu beliefern.

IX. HAFTUNG FÜR MÄNGEL DER LIEFERUNG

Für Mängel der Lieferung haftet die Bichlmaier GmbH & Co.KG (vorbehaltlich einer besonderen vertraglichen Regelung) unter Ausschluss weiterer Ansprüche wir folgt:

1. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl der Bichlmaier GmbH & Co.KG unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist nachweisbar zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel aufweisen. Ersetzte Teile werden Eigentum der Bichlmaier GmbH & Co.KG.

2. Die Feststellung solcher Mängel ist der Bichlmaier GmbH & Co.KG unverzüglich, bei Unternehmern spätestens innerhalb von 3 Tagen, schriftlich zu melden. Andernfalls gilt die Lieferung auch in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.

3. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 475 Abs. 2 (Verbrauchsgüterkauf), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumangel) BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Bichlmaier GmbH & Co.KG oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Soweit die Geltung der VOB/B insgesamt, d.h. ohne wesentliche Einschränkungen, im Vertrag vereinbart wurde, gelten für die Verjährung der Mängelansprüche des Bestellers die dortigen Regelungen.

4. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung (Verschleiß, Alterung und Verbrauch) oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes, chemischer oder elektrischer Einflüsse oder die aufgrund sonstiger besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

5. Zunächst ist der Bichlmaier GmbH & Co.KG Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Art. X – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder der sonstigen Umstände etwas anderes ergibt. Kommt im Falle einer gewünschten Minderung keine Einigung der Parteien über die Höhe des Minderungsbetrages zustande, entscheidet ein Gutachten eines Sachverständigen, der von der für den Vertragsort der Lieferung zuständigen IHK benannt wird. Die Kosten des Gutachtens fallen dem Besteller zur Last.

6. Soweit die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt, ist die Bichlmaier GmbH & Co.KG berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.

7. Der Anspruch des Bestellers auf Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung ist hinsichtlich der hierfür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den nach dem Vertrag vorgesehenen verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

8. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen die Bichlmaier GmbH & Co.KG gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gegen die Bichlmaier GmbH & Co.KG gemäß § 478 Abs. 2 BGB gilt Ziff.7 entsprechend.

9. Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Art X. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. IX geregelten Ansprüche des Bestellers gegen die Bichlmaier GmbH & Co.KG und deren Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.

X. SONSTIGE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE

1. Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Bichlmaier GmbH & Co.KG oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

3. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

4. Soweit dem Besteller nach diesem Art. X Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Art. IX Ziff. 3. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

XI. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Alle Gegenstände der Lieferungen einschließlich derjenigen, die im Rahmen von Reparaturaufträgen in Sachen des Bestellers eingebaut werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrunde, Eigentum der Bichlmaier GmbH & Co.KG, und zwar auch dann, wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldo-Forderung der Bichlmaier GmbH & Co.KG.

2. Der Besteller ist nicht berechtigt, das Vorbehaltsgut zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder anderweitig darüber zu verfügen. Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter sind der Bichlmaier GmbH & Co.KG unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die der Bichlmaier GmbH & Co.KG durch Interventionen oder Interventionsklagen entstehen, hat der Besteller zu erstatten.

3. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den Erlös aus dem Weiterverkauf der von der Bichlmaier GmbH & Co.KG gelieferten Gegenstände durch den Besteller, und zwar bis zur Höhe der jeweiligen Rechnungssumme für die verkauften Gegenstände. Insoweit werden die künftigen Ansprüche des Bestellers gegen dessen Kunden aus der Weiterveräußerung mit allen Nebenrechten schon jetzt sicherheitshalber an die Bichlmaier GmbH & Co.KG abgetreten, ohne dass es noch einer späteren gesonderten Erklärung bedarf.

4. Der Besteller ist verpflichtet, der Bichlmaier GmbH & Co.KG gehörende Waren gegen Feuer und Diebstahl zu versichern und ihr auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen.

XII. HINZUZIEHUNG DRITTER FIRMEN

Die Bichlmaier GmbH & Co.KG ist berechtigt, den ihr erteilten Auftrag ganz oder teilweise an dritte Firmen nach ihrer Wahl zu übertragen. Für die Haftung gegenüber dem Besteller gelten die Art. IX und X dieser Bedingungen.

XIII. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

1. Erfüllungsort ist für beide Teile Bad Reichenhall. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche (einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen) aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten und Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand das für den Sitz der Bichlmaier GmbH & Co.KG zuständige Gericht.

2. Für alle Rechtsbeziehungen und Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht. XIV. VERBINDLICHKEIT Der Vertrag sowie die vorliegenden Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im übrigen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche wirksam zu ersetzen, die dem zum Ausdruck gebrachten Parteiwillen am nächsten kommen, soweit sie für beide Vertragsteile zumutbar sind.

XV. VERBRAUCHERSCHLICHTUNG, INFORMATION GEMÄSS § 36 VSBG

Die Firma Bichlmaier GmbH & Co.KG ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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